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Aurelian D Photography

Aurelian Dragulin

Hochstr. 1c

53562 St. Katharinen OT Notscheid 

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Telefon: +49 151 665 490 46

E-Mail: aurelian.dragulin@yahoo.com

Web Seite: www.aurelian-d-photography.de     www.aureliandragulin.com

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Instagram: aurelian_d_photography


Umsatzsteuer wird nach 19 Abs. 1 UStG nicht erhoben   


Zuständige Kammer: Handwerkskammer Koblenz, Betriebs.-Nr. 98976


Inhaltlich Verantwortlicher gem. § 55 II RStV: Aurelian Dragulin (Anschrift siehe oben)

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Die Web-Seite von Aurelian Dragulin und ihre Inhalte sind © Copyright by Aurelian Dragulin. Alle Rechte sind vorbehalten. Die Weiterverarbeitung, auch in Auszügen, bedarf der Genehmigung durch Aurelian Dragulin.  Sämtliches Bildmaterial ist urheberrechtlich geschützt und jegliche Veröffentlichung, Vervielfältigung oder sonstige Verwendung ist nur nach schriftlicher Zustimmung durch Aurelian Dragulin Dragulin gestattet. 

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Sie haben jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogene Daten können Sie sich jederzeit unter der im Impressum angegebenen Adresse an uns wenden. Alle Bilder auf dieser Homepage und auf der Facebook-Homepage wurden von uns erstellt und mit der schriftlichen Genehmigung (Vertrag) der abgebildeten Personen veröffentlicht. Dies kann jederzeit bei Bedarf aufgehoben werden. 


Keine Abmahnung ohne vorherige Kontaktaufnahme!

 

Sollte irgendwelcher Inhalt oder die designtechnische Gestaltung einzelner Seiten oder Teile dieses Onlineportals fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen oder anderweitig in irgendeiner Form wettbewerbsrechtliche Probleme hervorbringen, so bitten wir unter Berufung auf § 8 Abs. 4 UWG, um eine angemessene, ausreichend erläuternde und schnelle Nachricht ohne Kostennote. Wir garantieren, dass die zu Recht beanstandeten Passagen oder Teile dieser Webseiten in angemessener Frist entfernt, bzw. den rechtlichen Vorgaben umfänglich angepasst werden, ohne dass die Einschaltung eines Rechtsanwaltes erforderlich wäre.

Die Einschaltung eines Anwaltes, zur für den Diensteanbieter kostenpflichtigen Abmahnung, entspricht nicht dessen wirklichen und mutmaßlichen Willen und würde damit einen Verstoß gegen den § 13 Abs. 5 UWG, wegen der Verfolgung sachfremder Ziele als beherrschendes Motiv der Verfahrenseinleitung, insbesondere einer Kostenerzielungsabsicht als eigentliche Triebfeder, sowie einen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht darstellen.

Hinsichtlich der Inhalte in den bereitgestellten Kunden und Partneraccounts nehmen wir als Diensteanbieter die Haftungsprivilegien nach § 5 Nr. 3 TDG bzw. nach § 11 TDG in Anspruch.



Bei Nutzung unseres Kontaktformulars

Bei Fragen jeglicher Art bieten wir Ihnen die Möglichkeit, mit uns über ein auf der Website bereitgestelltes Formular Kontakt aufzunehmen. Dabei ist die Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse erforderlich, damit wir wissen, von wem die Anfrage stammt und um diese beantworten zu können. Weitere Angaben können freiwillig getätigt werden.

Die Datenverarbeitung zum Zwecke der Kontaktaufnahme mit uns erfolgt nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO auf Grundlage Ihrer freiwillig erteilten Einwilligung.

Die für die Benutzung des Kontaktformulars von uns erhobenen personenbezogenen Daten werden nach Erledigung der von Ihnen gestellten Anfrage automatisch gelöscht.

Allgemeine Geschäftsbedingungen:

AGB des Photographen-Handwerks  (Bundesanzeiger Nr. 88 vom 15. Mai 2002 – Seite 10.436) 


I. Allgemeines 

1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
2. „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen.

(Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still-  Videos, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos usw.)
3. Digitale Bilddaten werden im JPEG-Format in höchster Auflösung geliefert. Digitale Negative (RAWs) werden nur nach gesonderter Vereinbarung herausgegeben und in Rechnung gestellt.
4. Der Fotograf macht eine Selektion aller Bilder und entscheidet welche dem Kunden zur Abnahme vorgelegt werden. Die Anzahl der gelieferten und bearbeiteten Bilder ergibt sich aus dem Angebot und Vertrag.
5. Alle Fotos werden auf Farbe, Kontrast, Heiligkeit, Schärfe und Bildausschnitt optimiert.
6. Der Auftraggeber wird gebeten die Gäste/teilnehmende Personen zu informieren, dass ein Fotograf gebucht wurde und zu gewährleisten, dass das Fotografieren durch andere Personen bzw. Mitbewerber nach Möglichkeit zu minimieren ist, um sicher zu stellen, dass die Arbeit von Aurelian D Photography bestens durchgeführt werden kann.
7. Aurelian D Photography bemüht sich mit allen Kräften alle Personen und relevante Momente auf Fotos festzuhalten; dies kann jedoch nicht garantiert werden und ist somit kein Reklamationsgrund.
8. Sollten Personen nicht einverstanden sein sich fotografieren zu lassen ist der Auftraggeber verpflichtet Aurelian D Photography rechtzeitig zu informieren und die betreffenden Personen zu kennzeichnen oder zu

benennen.
9. Dem Fotografen und Assistenten sind angemessene Pausen inkl. Verpflegung zu gewähren (Zeit- und Vertragsabhängig z. B. Auftrag für einen halben oder ganzen Tag Hochzeit).

Für das Equipment muss ein separater Tisch (bei ganztägigen Hochzeiten) zur Verfügung gestellt werden.

10. Dauer der Bearbeitung je nach Auftrag ist unterschiedlich und individuell. Aurelian D Photography liefert seine Arbeit zumeist binnen 4 Wochen. Bei Hochzeiten dauert die Bearbeitung 4-12 Wochen. Durch Stoßzeiten kann es

zu Verzögerungen kommen.
11. Alle bearbeiteten Lichtbilder erhält der Auftraggeber in einer Online-Galerie. Der Link dazu wird dem Auftraggeber zugesendet. Weitere Optionen sind personalisierter USB-Stick. Je nach Vereinbarung, sind die

Holz-USB-Sticks bereits im Preis enthalten.


II. Bildrecht und Namensnennung

Die Bildrechte bleiben beim Fotografen. Ausschließlich der zahlende Auftraggeber erhält für die gelieferten Bilder das Nutzungs- und Vervielfältigkeitsrecht. Die Bilder dürfen auch im Internet veröffentlicht werden, allerdings nicht ohne die gesetzlich festgelegte Urhebernennung. Bei Instagram z. B. wird dies durch die Verlinkung meiner Fotoseite @aurelian_d_photography abgedeckt, andernfalls ist meine Homepage www.aurelian-d-photography.de zu verlinken. Der Auftraggeber stimmt durch den erteilten Auftrag zu, dass der Fotograf alle entstehenden Bilder zu Portfoliozwecken (z. B. Homepage, Blog, Partnerwebseiten, Hochzeitsportale und gedruckte Fleyer/Magazine) nutzen darf. Da es das Event zu sehr stört, wenn der Fotograf notwendige Rechte bei allen Gästen auf der Feier einholen würde, geht der Fotograf davon aus, dass der Auftraggeber seine Gäste über die Verwendung der Bilder informiert. Natürlich respektiert der Fotograf die Privatsphäre aufs Äußerste und bittet um einen Hinweis, sollte dies nicht gewünscht sein.
Selbstverständlich berücksichtige ich diesen Wunsch, bitte aber gleichzeitig zu bedenken, dass ein Portofolio meiner Fotografiearbeiten für mich essentiell ist. Daher erlaube ich mir, die Reportagekosten in diesem Fall um bis zu 15% anzuheben.
Eine kommerzielle Nutzung der Aufnahmen ohne schriftlicher Zustimmung von Auftraggeber und Fotograf ist untersagt.


1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetze zu. 
2. Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. 
3. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist - sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde - jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung. 
4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen. 
5. Der Besteller eines Bildes i. S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich

abbedungen.
6. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den

Fotografen zum Schadensersatz.
7. Die Negative verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Negative an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung. 


III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt
1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten

etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen. Anfahrt bis 30 Kilometer ist inklusive, ab dem 31. Kilometer werden 0,50 € pro gefahrenen Kilometer berechnet. 

2. Die Zahlung erfolgt per Rechnung.
3. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder

gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotografen bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen. 
4. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum des Fotografen. Sie dürfen weder von der Galerie heruntergeladen, abfotografiert, noch per Screenshot angefertigt werden.
5. Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung

ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
6. Mit der Unterzeichnung des Vertrages wird eine Anzahlung von 30% des Gesamtbetrags innerhalb 7 Tagen in bar oder per Überweisung fällig. Mit dieser Zahlung ist die Buchung bestätigt und der Termin fest gebucht.

Aurelian D Photography hält den vereinbarten Termin für den Kunden fest und wird keine weiteren Aufträge in dieser Zeit annehmen. Stornobedingungen siehe Punkt X unten.

Angebote gelten 14 Tage und sind unverbindlich.


IV. Haftung
1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen  Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen

herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. 

2. Der Fotograf verwahrt die Negative sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Negative nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten. Vor der Vernichtung benachrichtigt er den

Auftraggeber und bietet ihm die Negative zum Kauf an. Die Aufbewahrung ist nicht Teil des Vertrages. Die Aufbewahrung erfolgt somit ohne Gewähr.
3. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. 

4. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt. 


V. Nebenpflichten   
1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur

Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Auftraggeber nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht

spätestens nach zwei Werktagen ab, ist der Fotograf berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung seiner Studioräume die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers auszulagern.

Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. 


VI. Leistungsstörung, Ausfallhonorar
1. Überlässt der Fotograf dem Auftraggeber mehrere Lichtbilder zur Auswahl, hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Lichtbilder innerhalb einer Woche nach Zugang - wenn keine längere Zeit vereinbart wurde - auf eigene Kosten und Gefahr zurücksenden. Für verlorene oder beschädigte Lichtbilder kann der Fotograf, sofern er den Verlust oder die Beschädigung nicht zu vertreten hat, Bezahlung verlangen. 

2. Überlässt der Fotograf dem Auftraggeber Bilder aus seinem Archiv, so hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Bilder innerhalb eines Monats nach Zugang beim Auftraggeber, die ausgewählten innerhalb eines Monats nach Verwendung zurückzuschicken. Kommt der Auftraggeber mit der Rücksendung in Verzug, kann der Fotograf eine Blockierungsgebühr von 1 (in Worten: einem) Euro pro Tag und Bild verlangen, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden nicht entstanden oder niedriger ist als die Schadenspauschale. Bei Verlust oder Beschädigung, die eine weitere Verwendung der Bilder ausschließt, kann der Fotograf Schadenersatz verlangen.

Der Schadenersatz beträgt mindestens 1000 (in Worten: eintausend) Euro für jedes Original und 200 (in Worten: zweihundert) Euro für jedes Duplikat, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass ein Schaden nicht entstanden

oder niedriger ist als die Schadenspauschale. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt dem Fotografen vorbehalten. 
3. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, 

entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem Fotografen kein Schaden entstanden ist.

Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf auch Schadensersatzansprüche geltend machen.

4. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. 

5. Der Fotograf haftet nicht für unvorhersehbare Ausfälle des ihm zur Verfügung stehenden Equipments.

Darunter fallen z.B. Datenverluste (Defekt der Speicherkarte/n), technische Fehler von Kamera und/oder Objektiven, Sturzschäden die zum Ausfall des Equipments führen würden und Schäden, die durch dritte Personen verursacht werden. 


VII. Datenschutz

Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. 


VIII. Digitale Fotografie  
1. Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder des Fotografen auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
2. Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde. 


IX. Bildbearbeitung
1. Die Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotografen. Entsteht durch Foto-Composing, Montage oder sonstige

elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses mit zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des §8UrhG.
2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder des Fotografen digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name des Fotografen mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird.
3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen,

insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und der Fotograf als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.
4. Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, den Fotografen mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt.

Er stellt den Fotografen von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.
5. Der Auftraggeber kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil von Aurelian D Photography und ist damit einverstanden, dass seine Lichtbilder in ähnlichen Stil bearbeitet werden.


X. Nutzung und Verbreitung  
1. Die Verbreitung von Lichtbildern des Fotografen im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf Stick

CD-ROM oder ähnlichen Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber gestattet. Der Auftraggeber darf die Fotos somit ohne zeitliche Beschränkung in

unveränderter Form für private Zwecke verwenden. Dazu zählen z.B. das Ausdrucken, Erstellen von Alben und Fotogeschenken, Veröffentlichung auf privaten Websites und Online-Profilen.Für eine gewerbliche Nutzung

benötigt der Auftraggeber von Aurelian D Photography ein erweitertes, kostenpflichtiges Nutzungsrecht. Bei Veröffentlichung in Online-Medien hat der Auftraggeber eine entsprechende Verlinkung mit Aurelian D Photography

vorzunehmen. Der Fotograf ist als Urheber des Lichtbildes in Onlinemedien immer zu nennen (gilt nicht für den privaten Gebrauch). Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.
2. Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet und in Intranets und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- und Hardcopies geeignet sind,

bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
3. Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die der Fotograf auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen. 
4. Der Fotograf ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. 
5. Wünscht der Auftraggeber, dass der Fotograf ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
6. Hat der Fotograf dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung des Fotografen verändert werden.
7. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann der Auftragnehmer bestimmen.
8. Aurelian D Photography darf bis auf Widerruf die entstandenen Lichtbilder für die Eigenwerbung verwenden. Dies sind z.B. Social Media wie z.B. Facebook, Instagram, Fleyer, eigene Websites, Anzeigen und Messe-Aufsteller.

Der Auftraggeber hat die Pflicht alle Gäste und beteiligte Personen über die mögliche Veröffentlichung zu informieren und deren Einverständnis zu holen. Ersatzansprüche Dritter, die auf Verletzung dieser Pflichten beruhen,

trägt der Auftraggeber.


Stornobedingungen
1. Das Honorar für den Auftrag entspricht der im Gesamtbetrag aufgeführten Summe. Mit der Unterzeichnung des Vertrages wird eine Anzahlung von 30% des Gesamtbetrags innerhalb 7 Tagen in bar oder per Überweisung fällig.

Diese Anzahlung wird bei durch den Kunden verschuldeten Nichtzustandekommen des Auftrags als Ausfallhonorar einbehalten.
2. Kann die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt (z.B. Unfall, attestierte Krankheit, Covid-19 Bestimmungen, Pandemie o.ä.) nicht durchgeführt werden, verzichtet Aurelian D Photography auf das Einverlangen der vereinbarten Kosten.
3. Ist es Aurelian D Photography aufgrund höherer Gewalt (z.B. Unfall, attestierte Krankheit, Covid-19 Bestimmungen, Pandemie o.ä.) nicht möglich, den Auftrag auszuführen oder die Bilder innerhalb von 4-12 Wochen zu liefern, verzichtet der Auftraggeber auf Schadensersatzforderungen bzw. die Abwälzung etwaiger Mehrkosten auf den Fotografen. Dieser bemüht sich jedoch in diesem Fall dringend, einen gleichwertigen Ersatzfotografen zu stellen.
4. Falls der Auftraggeber den Vertrag storniert aus Gründen wie z.B. Trennung von der Hochzeit, schlechtes Wetter oder sonstiges Absage, wird die Anzahlung einbehalten. Falls möglich, kann ein neuer Termin vereinbart

werden oder ein Gutschein angeboten werden.Bei vollständigen Storno ohne neuer Vereinbarung (ausgenommen Punkt 2. und 3.), steht Aurelian D Photography ein Ausfallhonorar zu: Storno ab dem 15. Tag nach

Vertragsvereinbarung – 25%, Storno 3-7 Tage vor dem gebuchten Termin – 50%, ab 2 Tagen 100% der vereinbarten Gesamtsumme.

5. Bei Foto-Shootings mit Kindern ist Aurelian D Photography nicht für das Verhalten der Kinder verantwortlich. Der Fotograf wird alles versuchen, um schöne Erinnerungen entstehen zu lassen.

Sollte dies Aufgrund der „Launen“ des Kindes nicht möglich sein, wird ein neuer Termin vereinbart.


AGB Gutscheine 
Der Gutschein kann nur bei „Aurelian D Photography“ eingelöst werden. Der Gutschein und auch evtl. Restguthaben sind bis zum Ende des dritten Jahres nach dem Jahr des Gutscheinkaufs einlösbar.Der Gutschein kann nur vor Abschluss einer Buchung eingelöst werden. Ein Hinweis über den Besitz und Angabe des Wertes ist ausreichend. Eine nachträgliche Verrechnung ist nicht möglich.Pro Buchung ist nur ein Gutschein einlösbar, es sei denn, es wurde eine besondere Vereinbarung getroffen.Gutschein-Guthaben wird weder in Bargeld ausgezahlt, noch verzinst.Der Gutschein ist übertragbar. Der Verkäufer kann mit befreiender Wirkung an den jeweiligen Inhaber leisten. Dis gilt nicht, wenn der Verkäufer Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis von der Nichtberechtigung, der Geschäftsunfähigkeit oder der fehlenden Vertretungsberechtigung des jeweiligen Inhabers hat. Der Gutschein ist nur im Einzugsgebiet der Geschäftsstelle Aurelian D Photography (max. 30 km Umkreis). Andernfalls fallen Fahrtkosten an.


Die Foto-Box hat ein separates AGB Blatt, welches bei Buchung vorgelegt wird.


Schlussbestimmungen
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Fotografen, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart. Die Vereinbarungen unterliegen dem deutschen Recht. 

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